Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
25 % auf Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Zusammen sind das 26,375 %. Mit Kirchensteuer sind es 27,819 % (8 %, Bayern und Baden-Württemberg) oder 27,995 % (9 %, übrige Länder), weil die Kirchensteuer die Abgeltungsteuer etwas mindert. Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer meinen im Alltag dasselbe: Die Bank zieht die Steuer direkt ab, damit ist sie meist erledigt.
Wie viel Steuer zahle ich auf ETF-Gewinne?
Bei Aktien-ETFs sind 30 % des Gewinns steuerfrei (Teilfreistellung). Auf die übrigen 70 % fallen 26,375 % an, effektiv also 18,46 % auf den ganzen Gewinn, ohne Kirchensteuer. Bei 10.000 € Gewinn sind das 1.846,25 €, mit vollem Sparerpauschbetrag von 1.000 € nur 1.582,50 €. Bei Mischfonds sind 15 % frei, bei Immobilienfonds 60 %, mit Schwerpunkt im Ausland 80 %.
Wie wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnet?
Mit der Formel aus § 32d Abs. 1 EStG: Abgeltungsteuer = Kapitalertrag ÷ (4 + Kirchensteuersatz). Bei 9 % Kirchensteuer also Ertrag ÷ 4,09, das sind 24,45 % statt 25 %. Darauf kommen 9 % Kirchensteuer und 5,5 % Soli. Die Bank zieht die Kirchensteuer automatisch ab, weil sie deine Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern abfragt.
Was ist der Aktienverlusttopf?
Verluste aus dem Verkauf von Aktien darf die Bank nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnen (§ 20 Abs. 6 EStG), nicht mit Zinsen, Dividenden oder ETF-Gewinnen. Dafür führt sie einen eigenen Aktienverlusttopf. Alle anderen Verluste, etwa aus ETFs, Fonds oder Anleihen, landen im allgemeinen Verlusttopf und werden mit allen Kapitalerträgen verrechnet, auch mit Aktiengewinnen. Was am Jahresende übrig ist, trägt die Bank ins nächste Jahr vor.
Kann ich Verluste bei verschiedenen Banken verrechnen?
Ja, aber nur über die Steuererklärung. Jede Bank verrechnet nur ihre eigenen Töpfe. Willst du einen Verlust bei Bank A mit Gewinnen bei Bank B verrechnen, beantragst du bei Bank A bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung (§ 43a Abs. 3 EStG) und trägst den Verlust in der Anlage KAP ein. Ohne Antrag wandert der Verlust bei Bank A ins nächste Jahr.
Was ist die Günstigerprüfung?
Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 %, kannst du in der Steuererklärung beantragen, dass deine Kapitalerträge mit deinem normalen Einkommensteuertarif statt mit der Abgeltungsteuer besteuert werden (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt prüft, was günstiger ist, und erstattet die Differenz. Das lohnt sich vor allem für Rentner, Studenten, Azubis und Eltern in Elternzeit. Als Single liegt dein Grenzsteuersatz 2026 bis etwa 20.800 € zu versteuerndem Einkommen unter 25 %. Dafür gibst du die Anlage KAP ab.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Meist nicht, wenn eine deutsche Bank die Steuer abgezogen hat. Dann ist sie abgegolten. Pflicht ist die Anlage KAP, wenn keine Steuer abgezogen wurde, etwa bei Zinsen von Banken im Ausland, oder wenn Kirchensteuer fehlt. Freiwillig lohnt sie sich bei ungenutztem Sparerpauschbetrag, für die Günstigerprüfung, für Verluste bei verschiedenen Banken und für anrechenbare ausländische Quellensteuer.
Wie viel Kapitalertrag ist steuerfrei?
Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Damit er schon beim Abzug wirkt, erteilst du der Bank einen Freistellungsauftrag. Bei Aktien-ETFs zählt nur der Ertrag nach Teilfreistellung: 1.000 € Freibetrag decken also rund 1.429 € Gewinn. Wie du den Freibetrag auf mehrere Banken verteilst, zeigt der Freistellungsauftrag-Rechner.
Zählt die Vorabpauschale zu den Kapitalerträgen?
Ja. Die Vorabpauschale ist ein Kapitalertrag aus dem ETF, wird mit Teilfreistellung besteuert und verbraucht Freibetrag. Beim späteren Verkauf wird sie vom Gewinn abgezogen, du zahlst also nicht doppelt. Wie hoch sie ist, rechnet der Vorabpauschale-Rechner aus. Den Betrag trägst du hier einfach in der Zeile Aktien-ETF ein.