Wenn die Bausparkasse kündigt
Gut verzinste Altverträge sind für Bausparkassen teuer, deshalb haben viele sie gekündigt. Der Bundesgerichtshof hat das am 21. Februar 2017 im Regelfall erlaubt (XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16): Ist ein Vertrag seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif und das Darlehen nicht abgerufen, darf die Bausparkasse mit sechs Monaten Frist kündigen, auch wenn er noch nicht voll bespart ist. Grundlage ist das Kündigungsrecht für Darlehen nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, denn in der Sparphase leihst du der Bausparkasse dein Geld. Häufig kündigen Bausparkassen auch, wenn das Guthaben die Bausparsumme erreicht hat. Ausnahmen vom Regelfall sind möglich, etwa bei Verträgen, die ausdrücklich als Geldanlage verkauft wurden. Dann lohnt sich eine Beratung bei der Verbraucherzentrale.
Kein Bausparvertrag, aber viel Geld auf dem Girokonto? Dann ist der Notgroschen-Artikel der bessere Startpunkt, und der ETF-Sparplan-Rechner zeigt, was aus der frei gewordenen Rate werden kann.